Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss

§ 1 Hausordnung
Bei Nutzung des Fitness-Centers von doc4fit unterliegt das Mitglied der in dem Center jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Spa- und Wellnessbereichen sowie für die Nutzung der Außenanlagen und das Naturschwimmbad beinhalten und hängt im Fitnesscenter aus.
§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von doc4fit möglich.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich doc4fit gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte (im weiteren Verlauf „Check-In-Karte“ genannt) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von Check-In-Karte unverzüglich schriftlich bei doc4fit zu melden.
(3) Eine Nutzung der Bereiche Training, Kurse, Wellness ist nur nach vorheriger Anmeldung mit Check-In-Karte möglich.
§ 3 Folgen eines Verlustes von Check-In-Karte bzw. deren Überlassung an Dritte
(1) Bei Verlust von Check-In-Karte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen EUR 15,00 für eine Check-In-Karte.
(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Check-In-Karte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Fitness-Centers durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 15,00 zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch doc4fit bleibt unberührt.
§ 4 Zugangsberechtigung
Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Fitness-Centers berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Check-In-Karte ausweisen kann.
§ 5  Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness-Center-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Duschen), ebenso zur Nutzung der Saunen und des Naturschwimmbades bei deren Verfügbarkeit entsprechend der gebuchten Leistungen.
(2) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung durch professionelle Trainer und Physiotherapeuten) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst, ebenso die turnusmäßige Anpassung der Trainingspläne des Mitgliedes. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können im Fitness-Center erfragt werden.
(3) Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen im regulären Kursplan. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbesondere mit externen Fitness-Trainern oder Kursleitern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.
(4) Doc4fit garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
§ 6 Verzehr mitgebrachte Getränke
Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Fitness-und Wellnessbereichs nur dann gestattet, wenn eine personalisierte doc4fit-Trinkflasche benutzt wird. Dies ergibt sich aus sicherheitstechnischen, wie auch aus hygienischen Gründen und nicht zuletzt aus den präventiven Maßnahmen zur Corona-Einschränkung.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Doc4fit haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von doc4fit, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von doc4fit zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitness-Center zu bringen. Von Seiten doc4fit werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- und Wertgegenständen in einem durch doc4fit zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von doc4fit in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 8 Kündigungsrechte von doc4fit
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies doc4fit, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich doc4fit ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 9  Kündigung durch das Mitglied
(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
a) Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
b) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von doc4fit unmöglich oder schädlich wären. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
(2) Die Kündigung ist wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebiets, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei doc4fit im Original eingereicht wird.
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss doc4fit im Original per Post zugehen. Kündigungen mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
(4) Alle Verträge mit Mindestlaufzeiten von 3 Monaten haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
(5) FAIRPAY bei 12- 24- Monatsverträgen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bei Vorhandensein anderer wichtiger Gründe, z. B. Umzug (weiter als 20 Kilometer) den Vertrag vorzeitig zu beenden, indem es 3 volle Monate vor dem gewünschten Beendigungszeitpunkt dies gegenüber doc4fit schriftlich beantragt (FAIRPAY). Erfolgt der Antrag des Mitgliedes gegenüber doc4fit vor Ablauf von 12 vollen Monaten seit Abschluss der 12 Monatsmitgliedschaft, so hat das Mitglied rückwirkend den Preis für eine 6 Monatsmitgliedschaft von Beginn der Mitgliedschaft bis zum gewünschten Vertragsende zu entrichten.
Erfolgt der Antrag gegenüber doc4fit vor Ablauf von 24 vollen Monaten seit Abschluss der 24 Monatsmitgliedschaft, so hat das Mitglied rückwirkend den Preis für eine 12 Monatsmitgliedschaft von Beginn der Mitgliedschaft bis zum gewünschten Vertragsende zu entrichten.
Doc4fit wird spätestens 3 Wochen nach Erhalt des Aufhebungsantrages des Mitgliedes den Zeitdifferenzaufschlag aufgrund des Aufhebungsantrages ermitteln und dem Mitglied einen bereits von doc4fit unterschriebenen Aufhebungsvertrag, in dem dieser Zeitdifferenzaufschlag sowie der künftig erhöhte Mitgliedsbeitrag auf den von dem Mitglied gewünschten Beendigungszeitpunkt enthalten sind, vorlegen. Mit Unterschrift des Mitgliedes unter den vorbezeichneten Aufhebungsvertrag kommt dieser zustande.
Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Mitgliedschaftslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um weitere zwölf Monate. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei doc4fit maßgeblich.
§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
Bei Betreten des Fitness-Centers von doc4fit werden die auf der Check-In-Karte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und Uhrzeit erfasst. Die Speicherung der vorstehenden Daten dient ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen, diese werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Das Mitglied ist mit der Übertragung und Speicherung seiner Daten zu Trainingszwecken einverstanden. Jeder, der das Fitness-Center betritt, muss im Besitz der Check-In-Karte sein.
§ 11 Sondertarife
(1) Die doc4fit angebotenen Sondertarife, wie Younster (derzeit: Jugendliche 15. – 26. Lebensjahr) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber doc4fit zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies doc4fit unverzüglich mitzuteilen.
(3) Erlangt doc4fit Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind, ist doc4fit berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.
(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist doc4fit berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.
§ 12 Änderung dieser AGB
Doc4fit ist berechtigt, die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Doc4fit wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruches wirksam werden.

Stand 01-05-2021, Arnstein,
doc4fit

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